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  • ab 01.01.1970 (aktuelle Fassung)

§ 41 HGrG - Abschlussbericht

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
Amtliche Abkürzung
HGrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
63-14

Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.