§ 61a ThürSchulG - Übergangsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürSchulG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
Für Schüler, die sich mit dem Schuljahr 2008/2009 bereits in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe befinden, wird der Unterricht weiter in Grund- und Leistungsfächern durchgeführt.