§ 61a ThürSchulG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Amtliche Abkürzung
ThürSchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
223-1

Für Schüler, die sich mit dem Schuljahr 2008/2009 bereits in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe befinden, wird der Unterricht weiter in Grund- und Leistungsfächern durchgeführt.