Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
(AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
- Amtliche Abkürzung
- AZRG-DV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 26-8-1
Vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695)
Zuletzt geändert durch die Artikel 2 und 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Inhalt des Registers | |
Inhalt der Datensätze | 1 |
AZR-Nummer | 2 |
Berichtigung eines Datensatzes | 3 |
Abschnitt 2 | |
Datenübermittlung an die Registerbehörde | |
Allgemeine Regelungen | 4 |
Verfahren der Datenübermittlung | 5 |
Dokumente | 6 |
Übermittlungssperren | 7 |
Abschnitt 3 | |
Datenübermittlung durch die Registerbehörde | |
Übermittlungsersuchen | 8 |
Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde | 9 |
Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren | 10 |
Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen | 11 |
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen | 12 |
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen | 13 |
Datenübermittlung an sonstige nicht öffentliche Stellen | 14 |
Abschnitt 4 | |
Auskunft an die betroffene Person | |
Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung | 15 |
Abschnitt 5 | |
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten | |
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen | 16 |
Einschränkung der Verarbeitung | 17 |
Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand | 18 |
Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei | 19 |
Abschnitt 6 | |
Schlußvorschriften | |
Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand | 19a |
Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person | 19b |
Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes | 20 |
Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 21 |
Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger | Anlage |