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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
(AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
Amtliche Abkürzung
AZRG-DV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-8-1

Vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695)

Zuletzt geändert durch die Artikel 2 und 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Inhalt des Registers
Inhalt der Datensätze1
AZR-Nummer2
Berichtigung eines Datensatzes3
Abschnitt 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde
Allgemeine Regelungen4
Verfahren der Datenübermittlung5
Dokumente6
Übermittlungssperren7
Abschnitt 3
Datenübermittlung durch die Registerbehörde
Übermittlungsersuchen8
Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde9
Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren10
Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen11
Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen12
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen13
Datenübermittlung an sonstige nicht öffentliche Stellen14
Abschnitt 4
Auskunft an die betroffene Person
Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung15
Abschnitt 5
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen16
Einschränkung der Verarbeitung17
Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand18
Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei19
Abschnitt 6
Schlußvorschriften
Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand19a
Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person19b
Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes20
Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex21
Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/WeitergabeempfängerAnlage