§ 2 BBankG - Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Deutsche Bundesbank
- Redaktionelle Abkürzung
- BBankG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7620-1
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von zweihundertneunzig Millionen Deutsche Mark steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.