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BBankG - Bundesbankgesetz
§§ 35 - 37a, Achter Abschnitt - Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
§§ 35 - 37a, Achter Abschnitt - Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
§ 35 BBankG, Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
§ 36 BBankG, Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
§ 36a BBankG, Verordnungsermächtigung
§ 37 BBankG, Einziehung
§ 37a BBankG, Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten