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§ 2 StZG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)
Amtliche Abkürzung
StZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-61

Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden.