Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Amtliche Abkürzung
PsychKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2128

Vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 662)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 499)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeines
Anwendungsbereich1
Grundsatz2
Abschnitt II
Allgemeine Bestimmungen über die Hilfen für psychisch Kranke
Ziel und Art der Hilfen3
Anspruch auf Hilfen4
Träger der Hilfen5
Zusammenarbeit6
Abschnitt III
Vorsorgende Hilfe für psychisch Kranke
Ziel der vorsorgenden Hilfe7
Durchführung der Hilfe8
Maßnahmen der unteren Gesundheitsbehörden9
Abschnitt IV
Unterbringung
Unterbringung10
Aufgabenübertragung, Aufsicht10a
Voraussetzungen der Unterbringung11
Sachliche Zuständigkeit12
Anwendung der Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit13
Sofortige Unterbringung14
Beendigung der Unterbringung15
Rechtsstellung der Betroffenen16
Aufnahme, Eingangsuntersuchung und Erforderlichkeit der weiteren Unterbringung17
Behandlung18
Persönlicher Besitz19
Besondere Sicherungsmaßnahmen20
Schriftverkehr21
Besuche, Telefongespräche, Telekommunikation22
Besuchskommissionen23
Beschwerdestellen24
Beurlaubungen25
Freiwilliger Krankenhausaufenthalt26
Abschnitt V
Nachsorgende Hilfe für psychisch Kranke
Ziel der nachsorgenden Hilfe27
Durchführung28
Mitwirkung bei der Aussetzung29
Abschnitt VI
Zuständigkeit und Kosten
Aufsichtsbehörden30
Landesfachbeirat Psychiatrie31
Meldepflichten, Berichterstattung, Landespsychiatrieplan32
Kosten der Hilfen für psychisch Kranke33
Kosten der Unterbringung34
Kosten der Behandlung35
Einschränkung von Grundrechten36
Änderungsvorschrift37
Inkrafttreten38
Berichtspflicht39