Landesdisziplinargesetz (LDG)

Bibliographie

Titel
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Amtliche Abkürzung
LDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
211-1

Vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 254) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 21) (2)(3)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Persönlicher Geltungsbereich1
Sachlicher Geltungsbereich2
Ergänzende Anwendung anderer Gesetze3
Gebot der Beschleunigung4
Teil 2
Disziplinarmaßnahmen
Arten der Disziplinarmaßnahmen5
Verweis6
Geldbuße7
Kürzung der Dienstbezüge8
Zurückstufung9
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis10
Kürzung des Ruhegehalts11
Aberkennung des Ruhegehalts12
Bemessung der Disziplinarmaßnahme13
Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren14
Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs15
Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte16
Teil 3
Behördliches Disziplinarverfahren
Kapitel 1
Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung
Disziplinarbefugnisse17
Einleitung von Amts wegen18
Einleitung auf Antrag des Beamten19
Ausdehnung und Beschränkung20
Kapitel 2
Durchführung
Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten21
Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen22
Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung 23
Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren24
Beweiserhebung25
Zeugen und Sachverständige26
Herausgabe von Unterlagen27
Beschlagnahmen und Durchsuchungen28
Protokoll29
Innerdienstliche Informationen30
Informationen an und durch die Verfassungsschutzbehörde30a
Abschließende Anhörung31
Abgabe des Disziplinarverfahrens32
Kapitel 3
Abschlussentscheidung
Einstellungsverfügung33
Disziplinarverfügung34
(weggefallen)35
Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse36
Wiederaufgreifen des Verfahrens37
Kostentragung38
Kapitel 4
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen
Zulässigkeit39
Rechtswirkungen40
Verfall, Erstattung und Nachzahlung41
Kapitel 5
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren42
Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse43
Kostentragung44
Teil 4
Gerichtliches Verfahren
Kapitel 1
Disziplinargerichtsbarkeit
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit45
Kammer für Disziplinarsachen46
Beamtenbeisitzer47
Wahl der Beamtenbeisitzer48
Ausschluss von der Ausübung des Richteramts49
Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers50
Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers51
Senate für Disziplinarsachen52
Kapitel 2
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Abschnitt 1
Klageverfahren
Klageerhebung, Form und Frist der Klage53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
(weggefallen)56
Beschränkung des Disziplinarverfahrens57
Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren58
Beweisaufnahme59
(weggefallen)60
Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil61
Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse62
Abschnitt 2
Besondere Verfahren
Antrag auf gerichtliche Fristsetzung63
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen64
Kapitel 3
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
Abschnitt 1
Berufung
Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung65
Berufungsverfahren66
Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil67
Abschnitt 2
Beschwerde
Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde68
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts69
Kapitel 4
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Form, Frist und Zulassung der Revision70
Revisionsverfahren, Entscheidung über die Revision71
Kapitel 5
Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens
Wiederaufnahmegründe72
Unzulässigkeit der Wiederaufnahme73
Frist, Verfahren74
Entscheidung durch Beschluss75
Mündliche Verhandlung, Entscheidung des Gerichts76
Rechtswirkungen, Entschädigung77
Kapitel 6
Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren
Kostentragung78
Kosten79
Teil 5
Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung
Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts80
Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten81
Begnadigung82
Teil 6
Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen
Kapitel 1
Polizeivollzugsbeamte
Dienstvorgesetzte83
Kapitel 2
Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf
Zulässige Disziplinarmaßnahmen84
Ermittlungen85
Kapitel 3
Kommunalbeamte und sonstige Beamte von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter, oberste Dienstbehörde86
Zurückstufung, Einbehaltung von Dienstbezügen87
Besondere Zuständigkeiten88
Unterrichtungs- und Mitteilungspflicht89
Weisungsbefugnis der Rechtsaufsichtsbehörde90
Sonstige Beamte von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts91
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften92
Verwaltungsvorschriften93

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 254)

Artikel 10 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 21):

"Evaluation, Berichtspflicht

(1) Die Landesregierung ist verpflichtet, dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 einen Evaluationsbericht über die Umsetzung der mit den Artikeln 1 und 2 verbundenen gesetzgeberischen Zielstellungen und zur Wirksamkeit dieser Regelungen zu übermitteln.

(2) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages jährlich einen Bericht zur Durchführung des § 3a des Landesbeamtengesetzes und des § 30a des Landesdisziplinargesetzes. Der Bericht umfasst insbesondere Informationen zur Anzahl der durchgeführten Anfragen bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 3a des Landesbeamtengesetzes und § 30a des Landesdisziplinargesetzes sowie jeweils zur Anzahl der Fälle, in denen übermittlungsfähige Erkenntnisse zum ausgewählten Bewerber oder zum betroffenen Beamten an die anfragende Behörde mitgeteilt wurden, und zur zahlenmäßigen Verteilung der jeweiligen Fälle auf die einzelnen Phänomenbereiche."

Artikel 11 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 21):

"Einschränkung von Grundrechten

Durch Artikel 1 Nummer 2, Artikel 2 Nummer 6 und 9 und Artikel 3 dieses Gesetzes werden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und das Grundrecht auf Datenschutz nach Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt. Durch Artikel 2 dieses Gesetzes wird das Recht auf freie Berufsausübung nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt."