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§ 13 ÖPNVG - Verwaltungsvorschrift

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) ÖPNV-Gesetz
Amtliche Abkürzung
ÖPNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
9110-2

Das für Verkehr zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen.