§ 10 SondUrlaubG - In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- SondUrlaubG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 216
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet spätestens bis zum 31. Dezember 2009 dem Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.
Düsseldorf, den 31. Juli 1974
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Weyer
(L.S.)
Für den Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
der Finanzminister
Wertz