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§ 10 SondUrlaubG - In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
SondUrlaubG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
216

Das Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet spätestens bis zum 31. Dezember 2009 dem Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.

Düsseldorf, den 31. Juli 1974

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten

Weyer

(L.S.)

Für den Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
der Finanzminister

Wertz