Art. 5 BremSchulGÄG - Neufassung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- BremSchulGÄG,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Der Senator für Bildung und Wissenschaft kann den Wortlaut des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes in der jeweiligen vom In-Kraft-Treten dieser Gesetze an geltenden Fassung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt machen.
Bremen, den 28. Juni 2005
Der Senat