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  • ab 01.08.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 5 BremSchulGÄG - Neufassung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
BremSchulGÄG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der Senator für Bildung und Wissenschaft kann den Wortlaut des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes in der jeweiligen vom In-Kraft-Treten dieser Gesetze an geltenden Fassung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt machen.

Bremen, den 28. Juni 2005

Der Senat