Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes
(Abgeordnetengesetz - AbgG SL)
Gesetz Nr. 1103

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103
Amtliche Abkürzung
AbgG SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1100-3

Vom 4. Juli 1979 (Amtsbl. S. 656)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (Amtsbl. I S. 1236)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
1. Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete
Entschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Tagegeld7
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung8
Dienstreisen9
2. Abschnitt
Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag
Übergangsgeld10
Anspruch auf Altersentschädigung11
Höhe der Altersentschädigung12
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten13
Gesundheitsschäden14
Versorgungsabfindung15
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene16
Hinterbliebenenversorgung17
Hilfskasse18
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften19
3. Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts - und Todesfällen, Unterstützungen
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen20
4. Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
5. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten22
Verhaltensregeln23
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften24
Aufrundung25
Verzicht, Übertragbarkeit26
Nichtanrechenbarkeit27
Verwendung im öffentlichen Dienst28
6. Abschnitt
Zahlungen an die Fraktionen
weggefallen29
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
1. Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub
Wahlvorbereitungsurlaub30
2. Abschnitt
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat31
3. Abschnitt
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
Unvereinbare Ämter32
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis33
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats34
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst35
Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit36
Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes37
Fünfter Teil
Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
Übergangsregelung für die Angehörigen im öffentlichen Dienst38
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes39
Versorgungsabfindung40
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge41
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld42
Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten43
weggefallen44
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts45