§ 47c AbgG LSA - Übergangsvorschrift zu Artikel 3 des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AbgG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.1
Für Abgeordnete, die Mitglied des Landtages in der vierten bis siebten Wahlperiode waren und spätestens am Tag des Zusammentritts des Landtages der achten Wahlperiode aus dem Landtag ausgeschieden sind, sind § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 und 2 in der bis zum Tag der Wahl zum Landtag der achten Wahlperiode geltenden Fassung anzuwenden. § 47b bleibt unberührt.