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§ 83 KWG - Stimmzettel

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz - KWG - Gesetz Nr. 984
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2021-1

(1) Die Stimmzettel müssen die zu entscheidende Frage der Abwahl enthalten und auf "Ja" und "Nein" lauten. Zusätze sind unzulässig.