§ 2a BautrV AbschlZV - Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
- Redaktionelle Abkürzung
- BautrV AbschlZV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-28-2
Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.