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  • ab 29.05.2001 (aktuelle Fassung)

§ 2 BautrV AbschlZV - Betroffene Verträge

Bibliographie

Titel
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Redaktionelle Abkürzung
BautrV AbschlZV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-28-2

Diese Verordnung ist auch auf zwischen dem 1. Mai 2000 und dem 29. Mai 2001 abgeschlossene Verträge anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit zwischen den Vertragsparteien ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlich gewordener Vergleich abgeschlossen worden ist.