§ 7 ÖGDG - Landesuntersuchungsamt
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG)
- Amtliche Abkürzung
- ÖGDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2120-f-1
Das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin berät in Fachfragen die anderen Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und andere Behörden. Es stellt sicher, dass hierfür ein ausreichendes Angebot von Untersuchungsmöglichkeiten im physikalischen, chemischen und biologischen Bereich zur Verfügung steht.