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§ 3 LwG - Beirat

Bibliographie

Titel
Landwirtschaftsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
LwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
780-1

Zur Beratung bei der Anlage, Durchführung und Auswertung der Erhebungen und Unterlagen bedient sich das Bundesministerium eines von ihm zu berufenden Beirats, der sich im Wesentlichen aus Sachverständigen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich einer angemessenen Anzahl praktischer Landwirte zusammensetzt.