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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2015 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Thüringer Haushaltsgesetz 2015 - ThürHhG 2015)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2015
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-10

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015 auf 9.272.396.800 Euro festgestellt.