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  • ab 01.01.1994 (aktuelle Fassung)

§ 9 FraktG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag (Hessisches Fraktionsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
FraktG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-13

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Wiesbaden, den 5. April 1993

Für den Hessischen Ministerpräsidenten

Der Hessische Minister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten
Fischer

Die Hessische Ministerin der Finanzen
Dr. Fugmann-Heesing