Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)

Bibliographie

Titel
Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
Amtliche Abkürzung
LKJHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2162

In der Fassung vom 14. April 2005 (GBl. S. 376)

Zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe1
Jugendhilfeausschuss2
Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe3
Landesjugendhilfeausschuss4
Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger5
Übernahme einzelner Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden6
Eigenleistung freier Träger7
2. Abschnitt
Oberste Landesjugendbehörden, Unterrichtung des Landtags
Oberste Landesjugendbehörden, Beiräte8
Jugendhilfeplanung9
Landesjugendplan10
3. Abschnitt
Träger der freien Jugendhilfe
Zuständigkeit für die Anerkennung11
4. Abschnitt
Leistungen der Jugendhilfe
Vorrangige Ziele der Jugendhilfe12
Vernetzung und Gemeinwesenbezug von Diensten und Einrichtungen13
Jugendarbeit14
Jugendsozialarbeit15
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz16
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen17
5. Abschnitt
Sonstige Vorschriften
Zuständige Behörde18
Heimaufsicht19
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche19a
Bereitstellung von Einrichtungen20
Betreuungskräfte21
Informationsrecht22
Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen23
Aufsicht des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts24
Verwaltung des Mündelvermögens25
Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei26
Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend27
Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken28
6. Abschnitt
Übergangsvorschriften
Zuständigkeit für Maßnahmen der Frühförderung29
Übergangsregelung30