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§ 5 BremUVPG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)
Amtliche Abkürzung
BremUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
790-a-3

(1) Vorhaben der Anlagen 1 und 2, für die das Verfahren vor dem 13. September 2018 eingeleitet worden ist, sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in der bis zum Ablauf des 12. September 2018 geltenden Fassung zu Ende zu führen.