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§ 4 KAG - Kleinbeträge

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
610-10

Bei einem Betrag von unter 20,00 EUR können die kommunalen Gebietskörperschaften von der Festsetzung, Erhebung, Nachforderung oder Erstattung von Abgaben absehen. Centbeträge können bei der Festsetzung auf volle EUR-Beträge abgerundet, bei der Erstattung aufgerundet werden.