Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Aufnahmegesetz - AufnG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG)
- Amtliche Abkürzung
- AufnG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 26-5-I
Vom 24. Mai 2002 (GVBl S. 192, BayRS 26-5-I)
Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 676)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Artikel |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Aufnahmeeinrichtungen und Transitunterkünfte | 2 |
Regierungsaufnahmestellen | 3 |
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften | 4 |
Benutzungsverhältnis und Ermächtigung | 5 |
Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, Regierungsaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften | 6 |
(weggefallen) | 7 |
Kostenerstattung | 8 |
Verarbeitung personenbezogener Daten | 9 |
Ausschluss des Widerspruchs, aufschiebende Wirkung der Klage | 10 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 11 |