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§ 12a BioAbfV - Elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV) 
Amtliche Abkürzung
BioAbfV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-27-2-11

Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Dokumentationen und Nachweise können mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erstellt und mit Zustimmung der zuständigen Behörde elektronisch oder in elektronischer Form vorgelegt oder übermittelt werden.