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§ 40 KomWG - Wählerverzeichnisse

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

Die für die erste Wahl erstellten Wählerverzeichnisse sind auch für eine Neuwahl nach § 48 Abs. 2 SächsGemO maßgebend; in den Wählerverzeichnissen sind die erst für die Neuwahl Wahlberechtigten gesondert aufzuführen.