§ 38 KomWG - Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
- Amtliche Abkürzung
- KomWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 233-1
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 und 3 Satz 2 bis 4 sowie der §§ 19 bis 23 gelten für Bürgermeisterwahlen entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts nicht etwas Anderes ergibt.