Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen
(Geschmacksmustergesetz - GeschmMG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz - GeschmMG)
Amtliche Abkürzung
GeschmMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
442-5

Vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3232)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Schutzvoraussetzungen
Begriffsbestimmungen1
Geschmacksmusterschutz2
Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz3
Bauelemente komplexer Erzeugnisse4
Offenbarung5
Neuheitsschonfrist6
Abschnitt 2
Berechtigte
Recht auf das Geschmacksmuster7
Formelle Berechtigung8
Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten9
Entwerferbenennung10
Abschnitt 3
Eintragungsverfahren
Anmeldung11
Sammelanmeldung12
Anmeldetag13
Ausländische Priorität14
Ausstellungspriorität15
Prüfung der Anmeldung16
Weiterbehandlung der Anmeldung17
Eintragungshindernisse18
Führung des Registers und Eintragung19
Bekanntmachung20
Aufschiebung der Bekanntmachung21
Einsichtnahme in das Register22
Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde23
Verfahrenskostenhilfe24
Elektronisches Dokument25
Verordnungsermächtigungen26
Abschnitt 4
Entstehung und Dauer des Schutzes
Entstehung und Dauer des Schutzes27
Aufrechterhaltung28
Abschnitt 5
Geschmacksmuster als Gegenstand des Vermögens
Rechtsnachfolge29
Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren30
Lizenz31
Angemeldete Geschmacksmuster32
Abschnitt 6
Nichtigkeit und Löschung
Nichtigkeit33
Kollision mit anderen Schutzrechten34
Teilweise Aufrechterhaltung35
Löschung36
Abschnitt 7
Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
Gegenstand des Schutzes37
Rechte aus dem Geschmacksmuster und Schutzumfang38
Vermutung der Rechtsgültigkeit39
Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster40
Vorbenutzungsrecht41
Abschnitt 8
Rechtsverletzungen
Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz42
Vernichtung und Überlassung43
Haftung des Inhabers eines Unternehmens44
Entschädigung45
Auskunft46
Urteilsbekanntmachung47
Erschöpfung48
Verjährung49
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften50
Strafvorschriften51
Abschnitt 9
Verfahren in Geschmacksmusterstreitsachen
Geschmacksmusterstreitsachen52
Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb53
Streitwertbegünstigung54
Abschnitt 10
Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr55
Einziehung, Widerspruch56
Zuständigkeiten, Rechtsmittel57
Abschnitt 11
Besondere Bestimmungen
Inlandsvertreter58
Geschmacksmusterberühmung59
Geschmacksmuster nach dem Erstreckungsgesetz60
Typografische Schriftzeichen61
Abschnitt 12
Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Weiterleitung der Anmeldung62
Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen63
Erteilung der Vollstreckungsklausel64
Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters65
Abschnitt 13
Übergangsvorschriften
Anzuwendendes Recht66
Rechtsbeschränkungen67

(1) Red. Anm.:

Bisherige Vorschriften siehe Geschmacksmustergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

(2) Red. Anm.:

Artikel 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390)