Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bund
...
DesignG - Designgesetz
§§ 66 - 71, Abschnitt 13 - Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
§§ 66 - 71, Abschnitt 13 - Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
§ 66 DesignG, Anwendung dieses Gesetzes
§ 67 DesignG, Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68 DesignG, Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69 DesignG, Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70 DesignG, Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71 DesignG, Wirkung der internationalen Eintragung