Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)
Amtliche Abkürzung
NStGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11130020000000

Vom 1. Juli 1996 (Nds. GVBl. S. 342 - VORIS 11130 02 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 424)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Verfassung, Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs
Stellung, Zusammensetzung1
Wählbarkeit2
Wahl3
Ernennung, Amtseid4
Rechtsstellung der Mitglieder5
Entlassung6
Stellvertretende Mitglieder7
Zuständigkeit8
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Beratung, Abstimmung9
Vertretung, dienstrechtliche Befugnisse10
Geschäftsstelle11
Zweiter Teil
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Anwendung von Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung12
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit13
Recht der Akteneinsicht14
Äußerungsberechtigte15
Mündliche Verhandlung, Urteil, Beschluss16
Rechts- und Amtshilfe17
Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige18
Verbindlichkeit der Entscheidung19
Einstweilige Anordnungen20
Kosten und Auslagen21
Dritter Teil
Besondere Verfahrensvorschriften
Erster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 1 (Wahlprüfungs- oder Feststellungsverfahren)
Beschwerdeverfahren22
Zweiter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 8 Nrn. 2 und 3 (Anklage gegen ein Mitglied des Landtages oder der Landesregierung)
Anklage23
Durchführung des Verfahrens, Rücknahme der Anklage24
Entscheidung25
Dritter Abschnitt 
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 4 (Antrag eines Mitglieds der Landesregierung)
Antragsschrift, Verfahren26
Vierter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 5 (Prüfung des Untersuchungsauftrages)
Vorlage27
Äußerungsberechtigte28
Entscheidung29
Fünfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 6 (Organstreitigkeiten)
Verfahren30
Sechster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 7 (Streitigkeiten bei der Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden)
Antragsbefugnis, Fristen31
Äußerungs- und Beitrittsberechtigte32
Siebenter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 8 (abstrakte Normenkontrolle)
Antrag33
Entscheidung34
Achter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 9 (konkrete Normenkontrolle)
Vorlage, Verfahren, Entscheidung35
Neunter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 10 (kommunale Verfassungsbeschwerde)
Antrag, Verfahren, Entscheidung36
Zehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 11 (Beschwerde gegen die Nichtanerkennung als Partei zur Landtagswahl)
Beschwerdeverfahren, Entscheidung36a
Vierter Teil 
Schlussvorschriften
Änderung von Gesetzen37
38
Inkrafttreten, Außerkrafttreten39