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  • ab 28.12.2019 (aktuelle Fassung)

§ 8 NUVPG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) 
Amtliche Abkürzung
NUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds. GVBl. S. 179), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 122), außer Kraft.

Hannover, den 18. Dezember 2019

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan W e i l