§ 1 UVPG NW - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW)
- Amtliche Abkürzung
- UVPG NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2129
Für Vorhaben, für die auf Grund des Landesrechts eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, sind die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205) anzuwenden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.