Anlage 2 WoGG - Rechenschritte und Rundungen
Bibliographie
- Titel
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Amtliche Abkürzung
- WoGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 8601-3
Anlage 2
(zu § 19 Abs. 2)
- 1.
"M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 11 und 12 ("M*") auf "M" gilt:
Um "M" zu erhalten, ist "M*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn "M*" nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "M*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
- 2.
"Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen (§ 19 Abs. 1 Satz 3). Bei der Umrechnung des ungerundeten monatlichen Gesamteinkommens im Sinne des § 13 ("Y*") auf "Y" gilt:
Um "Y" zu erhalten, ist "Y*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "Y*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "Y*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
- 3.
Werte für "M" und "Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
1
Haushaltsmitglied2
Haushaltsmitglieder3
Haushaltsmitglieder4
Haushaltsmitglieder5
Haushaltsmitglieder6
HaushaltsmitgliederM 45 55 65 75 85 85 Y 205 245 265 315 345 365 7
Haushaltsmitglieder8
Haushaltsmitglieder9
Haushaltsmitglieder10
Haushaltsmitglieder11
Haushaltsmitglieder12
HaushaltsmitgliederM 95 105 115 125 155 245 Y 385 415 585 805 1.085 1.255 - 4.
Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für "a", "b", "c" (Anlage 1) und für "M" und "Y" in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:
Berechnung der Dezimalzahlen
z1 = a + b · M + c · Y,
z2 = z1 · Y,
z3 = M - z2,
z4 = 1,08 · z3.Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
- 5.
Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.