Anlage 2 WoGG - Rechenschritte und Rundungen

Bibliographie

Titel
Wohngeldgesetz (WoGG)
Amtliche Abkürzung
WoGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-3

Anlage 2
(zu § 19 Abs. 2)

  1. 1.

    "M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 11 und 12 ("M*") auf "M" gilt:

    Um "M" zu erhalten, ist "M*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn "M*" nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "M*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.

  2. 2.

    "Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen (§ 19 Abs. 1 Satz 3). Bei der Umrechnung des ungerundeten monatlichen Gesamteinkommens im Sinne des § 13 ("Y*") auf "Y" gilt:

    Um "Y" zu erhalten, ist "Y*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "Y*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "Y*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.

  3. 3.

    Werte für "M" und "Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:

    1
    Haushaltsmitglied
    2
    Haushaltsmitglieder
    3
    Haushaltsmitglieder
    4
    Haushaltsmitglieder
    5
    Haushaltsmitglieder
    6
    Haushaltsmitglieder
    M455565758585
    Y205245265315345365
    7
    Haushaltsmitglieder
    8
    Haushaltsmitglieder
    9
    Haushaltsmitglieder
    10
    Haushaltsmitglieder
    11
    Haushaltsmitglieder
    12
    Haushaltsmitglieder
    M95105115125155245
    Y3854155858051.0851.255
  4. 4.

    Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für "a", "b", "c" (Anlage 1) und für "M" und "Y" in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:

    Berechnung der Dezimalzahlen

    z1 = a + b · M + c · Y,
    z2 = z1 · Y,
    z3 = M - z2,
    z4 = 1,08 · z3.

    Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.

  5. 5.

    Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.