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§ 2 PresseG - Zulassungsfreiheit

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Pressegesetz
Redaktionelle Abkürzung
PresseG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2250-1

Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes bedarf keiner Zulassung