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§ 22 WBO - Entscheidungen der Inspekteure

Bibliographie

Titel
Wehrbeschwerdeordnung
Redaktionelle Abkürzung
WBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
52-1

Für die Entscheidungen der Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Vorgesetzten in vergleichbaren Dienststellungen über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 entsprechend.