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  • ab 05.05.2012 (aktuelle Fassung)

§ 1 KomBesVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung - KomBesVO)
Amtliche Abkürzung
KomBesVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-20-1

Diese Verordnung gilt für die Besoldung und die Aufwandsentschädigungen der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise.