Versionsverlauf


§ 27 GDG LSA - Weiterbildung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Amtliche Abkürzung
GDG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2120.2

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird ermächtigt, durch Verordnung die Weiterbildung für Berufe im Gesundheitswesen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu regeln. § 21 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.