§ 27 GDG LSA - Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- GDG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2120.2
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird ermächtigt, durch Verordnung die Weiterbildung für Berufe im Gesundheitswesen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu regeln. § 21 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.