§ 25 ThürKO - Fraktionen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-4
Gemeinderatsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Das Nähere über die Bildung der Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.