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Hessen
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JAO,HE - Juristische Ausbildungsordnung
§§ 10 - 28, ZWEITER TEIL - Der juristische Vorbereitungsdienst
§§ 10 - 15, Erster Abschnitt - Allgemeines
§§ 10 - 15, Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 10 JAO, Zuständigkeiten und Dienstaufsicht
§ 11 JAO, Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 12 JAO, Urlaub und Erkrankungen
§ 13 JAO, Nebentätigkeit
§ 14 JAO, Gastweise Ausbildung und Übernahme aus anderen Bundesländern
§ 15 JAO, Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst