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Brandenburg
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BbgKWahlV,BB - Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
§§ 61 - 75, Abschnitt 3 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 61 - 75, Abschnitt 3 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 61 BbgKWahlV, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 62 BbgKWahlV, Zählung der wählenden Personen
§ 63 BbgKWahlV, Zählung der Stimmen
§ 64 BbgKWahlV, Ungültige Stimmabgabe, Auslegungsregeln
§ 65 BbgKWahlV, Zähllisten
§ 66 BbgKWahlV, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 67 BbgKWahlV, Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks
§ 68 BbgKWahlV, Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 69 BbgKWahlV, Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses
§ 70 BbgKWahlV, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 71 BbgKWahlV, Wahlniederschrift
§ 72 BbgKWahlV, Übergabe und Verwahrung von Wahlunterlagen
§ 73 BbgKWahlV, Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung oder des Ortsbeirates in den Wahlkreisen und im Wahlgebiet
§ 74 BbgKWahlV, Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers im Wahlgebiet
§ 75 BbgKWahlV, Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter