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Sachsen
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SächsRiG 2004,SN - Sächsisches Richtergesetz
§§ 61 - 63, Fünfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
§§ 61 - 63, Fünfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 61 SächsRiG, Übergangsregelungen
§ 62 SächsRiG, Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand
§ 63 SächsRiG