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Sachsen-Anhalt
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LRiG,ST - Landesrichtergesetz
§§ 26 - 35, Abschnitt 4 - Dienstunfähigkeit und begrenzte Dienstfähigkeit
§§ 26 - 35, Abschnitt 4 - Dienstunfähigkeit und begrenzte Dienstfähigkeit
§ 26 LRiG, Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand
§ 27 LRiG, Ärztliche Untersuchungen
§ 28 LRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung
§ 29 LRiG, Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen
§ 30 LRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Zustimmung
§ 31 LRiG, Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 32 LRiG, Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 33 LRiG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Richtern auf Probe
§ 34 LRiG, Begrenzte Dienstfähigkeit bei Richtern auf Probe
§ 35 LRiG, Anzuwendende Vorschriften bei Richtern auf Probe