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Baden-Württemberg
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AbgG,BW - Abgeordnetengesetz
§§ 38 - 46, Fünfter Teil - Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
§§ 38 - 46
§§ 38 - 46
§ 38 AbgG, Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 39 AbgG, Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
§ 40 AbgG, Versorgungsabfindung
§ 41 AbgG, Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
§ 42 AbgG, Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
§ 43 AbgG, Unterstützung für ehemalige Abgeordnete
§ 44 AbgG, Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
§ 45 AbgG, Änderung des Landesbeamtengesetzes
§ 45a AbgG, Übergangsregelung für Versorgungsansprüche und -anwartschaften, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind
§ 45b AbgG, Aussetzung der Anpassung der Entschädigung
§ 46 AbgG, In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts