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Baden-Württemberg
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RDG,BW - Rettungsdienstgesetz
§§ 47 - 58, SIEBTER ABSCHNITT - Aufsicht, Datenschutz
§§ 47 - 58, SIEBTER ABSCHNITT - Aufsicht, Datenschutz
§ 47 RDG, Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse und über die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1
§ 48 RDG, Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen
§ 49 RDG, Allgemeine Grundsätze für die Information über die Datenverarbeitung und für die Garantie zum Schutz personenbezogener Daten
§ 50 RDG, Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer
§ 51 RDG, Datenverarbeitung bei der Einbindung von Helfer-vor-Ort-Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern
§ 52 RDG, Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte
§ 53 RDG, Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9
§ 54 RDG, Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse
§ 55 RDG, Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden
§ 56 RDG, Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen
§ 57 RDG, Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen
§ 58 RDG, Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2