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Bund
FPackV - Fertigpackungsverordnung
FPackV - Fertigpackungsverordnung
FPackV - Fertigpackungsverordnung
§§ 1 - 3, Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§§ 4 - 11, Abschnitt 2 - Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 12, Abschnitt 3 - EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
§§ 13 - 14, Abschnitt 4 - Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
§§ 15 - 23, Abschnitt 5 - Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
§§ 24 - 28, Abschnitt 6 - Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
§§ 29 - 32, Abschnitt 7 - Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§§ 33 - 34, Abschnitt 8 - Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
§§ 35 - 37, Abschnitt 9 - Maßbehältnisse
§§ 38 - 42, Abschnitt 10 - Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie Marktüberwachung
§§ 43 - 44, Abschnitt 11 - Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
Anlage 1 FPackV, Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
Anlage 2 FPackV, Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 3 FPackV, Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
Anlage 4 FPackV, Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
Anlage 5 FPackV, Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 6 FPackV, Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
Anlage 7 FPackV, Anforderungen an Messgeräte