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Saarland
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LWG,SL - Landtagswahlgesetz
§§ 25 - 39, Sechster Abschnitt - Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 25 - 39, Sechster Abschnitt - Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 25 LWG, Stimmzettel
§ 26 LWG, Öffentlichkeit der Wahl
§ 27 LWG, Wahlräume
§ 28 LWG, Wahlzeit
§ 29 LWG, Verbot der Wahlwerbung, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen
§ 30 LWG, Wahrung des Wahlgeheimnisses
§ 31 LWG, Stimmabgabe
§ 32 LWG, Briefwahl
§ 33 LWG, Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
§ 34 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses
§ 35 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde
§ 36 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 37 LWG, Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
§ 38 LWG, Sitzverteilung
§ 39 LWG, Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten