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Bayern
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BayBG 1998,BY - BeamtenG
Art. 5 - 61, Abschnitt II - Beamtenverhältnis
Art. 7 - 18, 2. - Ernennung
Art. 7 - 18, 2. - Ernennung
Art. 7 BayBG, Fälle der Ernennung
Art. 8 BayBG, Form der Ernennung
Art. 9 BayBG, Allgemeine persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
Art. 10 BayBG, Altersgrenze für die Berufung
Art. 11 BayBG, Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Art. 12 BayBG, Auswahl der Bewerber, Leistungsprinzip
Art. 13 BayBG, Ernennungszuständigkeit
Art. 14 BayBG, Nichtigkeit von Ernennungen
Art. 15 BayBG, Rücknahme von Ernennungen
Art. 16 BayBG, Verbot der Fortführung von Dienstgeschäften
Art. 17 BayBG, Verfahren bei der Rücknahme von Ernennungen
Art. 18 BayBG, Rechtswirkungen von Verbot und Rücknahme