Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Nordrhein-Westfalen
...
FrUrlV NRW,NW - Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW
§§ 25 - 37, Teil 6 - Sonderurlaub
§§ 25 - 37, Teil 6 - Sonderurlaub
§ 25 FrUrlV NRW, Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfung von öffentlichen Notständen
§ 26 FrUrlV NRW, Urlaub für staatsbürgerliche, berufliche, kirchliche, gewerkschaftliche, sportliche und ähnliche Zwecke
§ 27 FrUrlV NRW, Urlaub für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke im Hochschulbereich
§ 28 FrUrlV NRW, Urlaub für gewerkschaftliche Aufgaben nach § 53 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 93 Landesbeamtengesetz sowie zur Teilnahme an Tarifverhandlungen
§ 29 FrUrlV NRW, Urlaub für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe
§ 30 FrUrlV NRW, Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer
§ 31 FrUrlV NRW, Urlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§ 32 FrUrlV NRW, Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
§ 33 FrUrlV NRW, Urlaub aus persönlichen Anlässen
§ 34 FrUrlV NRW, Urlaub in besonderen Fällen
§ 35 FrUrlV NRW, Sonderurlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche
§ 36 FrUrlV NRW, Fortzahlung der Besoldung und Anrechnung auf den Erholungsurlaub
§ 37 FrUrlV NRW, Sondervorschriften für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts