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§ 32 StrG - Planungen

Bibliographie

Titel
Hessisches Straßengesetz
Redaktionelle Abkürzung
StrG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
60-6

Bei allen Planungen öffentlicher Straßen ist den Erfordernissen der Raumordnung und der örtlichen Bauleitplanung angemessen Rechnung zu tragen.