§ 25 ALVO M-V - Laufbahnzweige
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- ALVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2030-11-6
Durch besondere Laufbahnverordnung können innerhalb einer Laufbahn für Verwendungen, für die
- 1.
besondere Einstiegsämter eingerichtet sind oder
- 2.
eine besondere Altersgrenze nach den §§ 114 oder 115 des Landesbeamtengesetzes besteht,
Laufbahnzweige nach § 13 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes eingerichtet werden.